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   BGH, 28.01.2014 - 1 StR 562/13   

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https://dejure.org/2014,2541
BGH, 28.01.2014 - 1 StR 562/13 (https://dejure.org/2014,2541)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2014 - 1 StR 562/13 (https://dejure.org/2014,2541)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 1 StR 562/13 (https://dejure.org/2014,2541)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 257c StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verfahrensmangel bei Nichteinführung einer Verfahrensabsprache mit einem Zeugen in die Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Aufklärung über eine Verständigung mit einem Belastungszeugen in einem Parallelverfahren über die Benennung von Mittätern

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verfahrensmangel bei Nichteinführung einer Verfahrensabsprache mit einem Zeugen in die Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2
    Aufklärung über eine Verständigung mit einem Belastungszeugen in einem Parallelverfahren über die Benennung von Mittätern

  • datenbank.nwb.de

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verfahrensmangel bei Nichteinführung einer Verfahrensabsprache mit einem Zeugen in die Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verständigung in einem Verfahren gegen einen Belastungszeugen als Gegenstand einer Aufklärungsrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 287
  • StV 2014, 392
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11

    Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor Beendigung der vorangegangenen

    Auszug aus BGH, 28.01.2014 - 1 StR 562/13
    Das Landgericht hatte deshalb zu prüfen, ob der Zeuge C. in seinem eigenen Verfahren irrig geglaubt haben könnte, eine Falschaussage zu Lasten des Angeklagten sei für ihn günstiger als wahre Angaben (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11, StV 2012, 393 und vom 15. Januar 2003 - 1 StR 464/02, BGHSt 48, 161, 168) und ob er im Verfahren gegen den Angeklagten nur deshalb bei dieser Aussage geblieben ist, um sich nicht selbst zu widersprechen, obwohl das gegen ihn geführte Verfahren bereits abgeschlossen war.

    Was zu würdigen ist, muss auch in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11, StV 2012, 393).

  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11

    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 28.01.2014 - 1 StR 562/13
    Die Verständigung im Verfahren gegen den Zeugen C. war vom Landgericht zu würdigen, weil es sich um eine Verfahrensabsprache zu Lasten Dritter (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 83 und Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11, wistra 2011, 180 Rn. 14) und damit auch des Angeklagten handelte.
  • BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02

    Absprache; Deal; Glaubwürdigkeit eines Geständnisses; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 28.01.2014 - 1 StR 562/13
    Das Landgericht hatte deshalb zu prüfen, ob der Zeuge C. in seinem eigenen Verfahren irrig geglaubt haben könnte, eine Falschaussage zu Lasten des Angeklagten sei für ihn günstiger als wahre Angaben (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11, StV 2012, 393 und vom 15. Januar 2003 - 1 StR 464/02, BGHSt 48, 161, 168) und ob er im Verfahren gegen den Angeklagten nur deshalb bei dieser Aussage geblieben ist, um sich nicht selbst zu widersprechen, obwohl das gegen ihn geführte Verfahren bereits abgeschlossen war.
  • BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56
    Auszug aus BGH, 28.01.2014 - 1 StR 562/13
    Eine Teilanfechtung setzt voraus, dass sie sich auf einen abtrennbaren Teil des Urteils bezieht und die übrigen Tatvorwürfe losgelöst und getrennt von diesem Fall beurteilt werden können (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Februar 1956 - 2 StR 25/56, BGHSt 10, 100).
  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung

    Auszug aus BGH, 28.01.2014 - 1 StR 562/13
    Die Verständigung im Verfahren gegen den Zeugen C. war vom Landgericht zu würdigen, weil es sich um eine Verfahrensabsprache zu Lasten Dritter (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 83 und Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11, wistra 2011, 180 Rn. 14) und damit auch des Angeklagten handelte.
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus BGH, 28.01.2014 - 1 StR 562/13
    Vielmehr wurde der Umfang der Revision des Angeklagten erst durch die Revisionsbegründungsschrift des Pflichtverteidigers rechtlich bindend festgelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4).
  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 21/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen bei

    Denn es macht regelmäßig keinen Unterschied, ob die verfahrensbeendende Absprache mit dem anderen Tatbeteiligten in demselben oder in einem anderen Verfahren stattgefunden hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2014 - 1 StR 562/13, NStZ 2014, 287; vom 6. März 2012 - 1 StR 17/12, juris Rn. 6).

    Auch bei einer Zeugenaussage besteht die Möglichkeit, dass der vormalige Mitangeklagte nur deshalb bei seiner Aussage bleibt, um sich nicht in Widerspruch zu den für ihn vorteilhaften Angaben in seinem eigenen Verfahren zu setzen, selbst wenn dieses inzwischen abgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 1 StR 562/13, aaO; vgl. auch Senat, Beschluss vom 27. Februar 2019 - 2 StR 558/18, juris Rn. 10).

  • BGH, 28.03.2019 - 1 StR 598/18

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Wohnungsinhaber,

    Das Landgericht hat nämlich nicht erkennbar bedacht, dass die Angaben des Nichtrevidenten im Zusammenhang mit einer tatsächlichen Verständigung erfolgt sind und deshalb besonders kritischer Würdigung bedürfen, wenn sie die Belastung eines Mitangeklagten enthalten (BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 1 StR 562/13, NStZ 2014, 287).
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